einlegen

einlegen
furnieren

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ein|le|gen ['ai̮nle:gn̩], legte ein, eingelegt <tr.; hat:
1. (in etwas) hineinlegen:
einen neuen Film in den Fotoapparat einlegen; Geld, Bilder in einen Brief einlegen; Sohlen in die Schuhe einlegen.
2. in eine in bestimmter Weise zubereitete Flüssigkeit legen [und dadurch haltbar machen]:
Gurken einlegen; eingelegte Heringe.
3. als Verzierung einfügen:
in die Tischplatte war ein Muster eingelegt.
4. zusätzlich dazwischen-, einschieben:
zwischen die Szenen wurden Tänze eingelegt; eine Pause einlegen.
Syn.: einbauen, einfügen.
5. als Funktionsverb: ein gutes Wort für jmdn. einlegen (sich bei jmdm. für jmdn. verwenden; jmdm. durch eine positive Aussage helfen); Protest einlegen (protestieren); Beschwerde einlegen (sich beschweren).

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ein||le|gen 〈V. tr.; hat
1. hineinlegen, hineintun
2. einschieben, einfügen, einschalten
3. in Salz, Essig o. Ä. legen u. dadurch haltbar machen (Fleisch, Gurken, Eier)
Berufung \einlegen (gegen ein Urteil); Beschwerde \einlegen (gegen) sich beschweren; einen Entlastungszug, Sonderzug \einlegen außerplanmäßig fahren lassen; einen Film, eine Kassette (in die Kamera od. den Rekorder) \einlegen; Gelder \einlegen in einer Sparkasse, bei einer Bank einzahlen; das Haar \einlegen in Wellen legen od. auf Lockenwickler drehen; Heringe \einlegen salzen od. in Marinade legen; die Lanze \einlegen zum Angriff senken; ein Lesezeichen (ins Buch) \einlegen; ein Lied \einlegen ein L. als Einlage singen; eine Pause \einlegen; einen Pfeil \einlegen in den Bogen spannen; Protest \einlegen (gegen) protestieren (gegen); Verwahrung \einlegen (gegen) sich verwahren (gegen); sein Veto \einlegen ein Veto aussprechen ● Fürbitte für jmdn. \einlegen für jmdn. bitten; ein gutes Wort für jmdn. \einlegen für jmdn. sprechen, für jmdn. bitten; ein Foto in einen Brief \einlegen; Holz mit andersfarbigem Holz, mit Perlmutt, Elfenbein \einlegen andersfarbiges Holz (P., E.) in Holz einarbeiten ● eingelegte Arbeit = Einlegearbeit (2); mit Perlmutt eingelegtes Möbelstück; eingelegter Schrank mit Einlegearbeit verzierter Schrank

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ein|le|gen <sw. V.; hat:
1. (etw. für einen bestimmten Zweck Geeignetes, Passendes, Vorgesehenes) in etw. [hinein]legen:
Sohlen in die Schuhe e.;
du musst einen neuen Film [in die Kamera] e.;
den Rückwärtsgang e. (Kfz-Technik; durch Betätigung der Gangschaltung in den Rückwärtsgang schalten).
2. (Kochkunst) in eine spezielle [einen würzigen Geschmack verleihende] Flüssigkeit legen [u. dadurch haltbar machen]:
Gurken e.;
eingelegte Heringe.
a) als Verzierung in Oberflächen von Gegenständen aus Holz, Metall u. a. einfügen:
edle Hölzer [in Metall, Holz] e.;
b) mit in die Oberfläche eingefügten Verzierungen versehen:
die Tischplatte war mit Elfenbein eingelegt;
eine eingelegte Arbeit (Einlegearbeit).
4. (Bankw.) auf ein Konto einzahlen, auf einem Konto anlegen:
Gelder, eine größere Summe e.
5. (die nassen Haare) mithilfe von Lockenwicklern, Klipsen in eine bestimmte Form bringen:
ich muss [mir] die Haare e. [lassen].
6. zusätzlich dazwischenschieben, einfügen:
eine Ruhepause e.
7. offiziell aussprechen, mit Nachdruck geltend machen:
ein Veto e.;
Protest [gegen etw.] e. ([gegen etw.] protestieren);
Berufung [beim Oberlandesgericht] e.
8. (schweiz.) abgeben:
bei einer Wahl die Stimmkarten e.

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ein|le|gen <sw. V.; hat: 1. (etw. für einen bestimmten Zweck Geeignetes, Passendes, Vorgesehenes) in etw. [hinein]legen: Geld, Bilder in einen Brief e.; Sohlen in die Schuhe e.; du musst einen neuen Film [in die Kamera] e.; später wurde ein Luftröhrenschnitt gemacht und eine Dauerkanüle eingelegt (Hackethal, Schneide 133); den Rückwärtsgang e. (Kfz-T.; durch Betätigung der Gangschaltung in den Rückwärtsgang schalten); die Lanze e. (hist.; unter den Arm nehmen und zum Stoß waagerecht halten); der Stier legt die Hörner ein (veraltend; senkt sie zum Angriff ). 2. (Kochk.) in eine spezielle [u. einen würzigen Geschmack verleihende] Flüssigkeit legen [u. dadurch haltbar machen]: Eier, Gurken e.; eingelegte Heringe. 3. (Kunsthandwerk) a) als Verzierung in Oberflächen von Gegenständen aus Holz, Metall u. a. einfügen: [ein Muster aus] Perlmutter, edle Hölzer [in Metall, Holz] e.; b) mit in die Oberfläche eingefügten Verzierungen versehen: die Tischplatte war mit Elfenbein eingelegt; eine eingelegte Arbeit (Einlegearbeit). 4. (Bankw.) auf ein Konto einzahlen, auf einem Konto anlegen: Gelder, eine größere Summe e. 5. (die nassen Haare) mithilfe von Lockenwicklern, Klipsen in eine bestimmte Form bringen: ich muss [mir] die Haare e. [lassen]. 6. zusätzlich dazwischenschieben, einfügen: eine Ruhepause e.; Mit der Ministerpräsidentin Indira Gandhi bin ich ... in Frankfurt zusammengetroffen, als sie dort einen Zwischenaufenthalt einlegte (W. Brandt, Begegnungen 214). 7. offiziell aussprechen, mit Nachdruck geltend machen: ein Veto e.; Protest [gegen etw.] e. ([gegen etw.] protestieren); Berufung, Revision [beim Oberlandesgericht] e. 8. (schweiz.) etw. abgeben: bei einer Wahl die Stimmkarten e. ∙ 9. bezahlen, entrichten: Man bringe ihm (= dem Publikum) nach und nach ... Gefühl und Geschmack für das Gute bei, und es wird sein Geld mit doppeltem Vergnügen e. (Goethe, Lehrjahre V, 9).

Universal-Lexikon. 2012.

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